Dazu erklärt die Europaabgeordnete Anja Arndt, Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI):
“Wenn die EU der Industrie neue Vorschriften auferlegt, müssen diese klar und praktikabel sein. Bislang war die Berechnung von Emissionsgutschriften unnötig kompliziert, da sie auf einem theoretischen Abwärtstrend der Emissionen über mehrere Jahre basieren musste. Der neue Änderungsantrag stellt nun klar: Liegen die Emissionen der Fahrzeugflotte eines Herstellers unter dem CO₂-Zielwert, entstehen Emissionsgutschriften. Dies vereinfacht die Berechnung und schafft Planungssicherheit.”
Volker Schnurrbusch, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN), fügt hinzu:
“Die europäische Nutzfahrzeugbranche sieht sich dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt und muss gleichzeitig massive Investitionen in neue Technologien tätigen. In dieser Situation benötigen die Unternehmen Planungssicherheit statt zusätzlicher regulatorischer Unsicherheit. Das Schnellverfahren ist daher ein wichtiges Signal für eine realistische und branchenfreundliche Politik.”