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Aufhebung des “Compact”-Verbots: Ein Sieg für Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit!

Pressestelle der ESN-Fraktion · 2 Minuten Lesezeit
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Verbot des Vereins Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das das Bundesinnenministerium im Juli 2024 aufgrund angeblich verfassungswidriger Ziele verhängt hatte. Mary Khan, Europaabgeordnete der ESN-Fraktion und ordentliches Mitglied des LIBE-Ausschusses, äußerte sich dazu wie folgt:

“Die Konstruktion vermeintlich verfassungswidriger Aktivitäten gegen ein journalistisches Medium, das – unabhängig von seiner redaktionellen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit handelt, hat eine rechtliche Grenze überschritten, die in einer westlichen Demokratie niemals überschritten werden darf. Diese politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen, die von der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser initiiert wurde, um nicht-linke Medienakteure zu disziplinieren, wurde daher heute vom Bundesverwaltungsgericht zu Recht und unmissverständlich zurückgewiesen.

Insbesondere auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Eindämmung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien an Fahrt gewinnen, hat dieses Urteil auch internationale Tragweite. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich energisch gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wehren. Meinungsvielfalt ist kein Risiko, das es zu bewältigen gilt, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte ein klares Signal an Brüssel senden, dass Zensur und Medienregulierung nicht zu Instrumenten ideologischer Konformität werden dürfen.”

Petr Bystron, Organisator der “Konferenz der freien Medien im Bundestag” und Kollege in der ESN-Fraktion, fügte hinzu:

“Es sollte selbstverständlich sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten sind. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Razzien in den Redaktionsräumen von ‚Compact‘ und der Versuch der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.“.

Es ist nun an der Zeit, gegen diesen Missbrauch und die den Opfern zugefügte Ungerechtigkeit vorzugehen: Faeser und ihre Komplizen müssen für Amtsmissbrauch und für die Untergrabung des Staates zur Rechenschaft gezogen werden – unter Einsatz aller verfügbaren rechtlichen Mittel.”