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Auslandsüberweisungen verbieten – den Druck auf die Herkunftsländer erhöhen!

Pressestelle der ESN-Fraktion · 1 Minute Lesezeit
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Der Fall des abgewiesenen eritreischen Asylbewerbers Kahlid O., der derzeit im Fokus der Medien steht, wirft erneut Fragen zur deutschen Asylpolitik auf. Obwohl er über sichere Drittstaaten eingereist war und sein Asylantrag abgelehnt worden war, beging er mehrere Straftaten. Nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe und Erhalt von Entlassungszahlungen beging er erneut Straftaten. Eine Abschiebung gilt derzeit als unwahrscheinlich, da Eritrea sich weigert, Ausweisdokumente zur Verfügung zu stellen. Der Mann wird nun auf Kosten des Staates psychiatrisch behandelt und verbleibt in Deutschland. Dazu erklärt die ESN-Fraktionsabgeordnete Mary Khan:

“Länder wie Eritrea erhalten seit Jahren Millionen Euro an Hilfsgeldern von der Europäischen Union, weigern sich jedoch, ihre abgelehnten Staatsangehörigen zurückzunehmen, sobald deren Asylanträge abgelehnt wurden.“.

Deutschland muss sich unverzüglich vom Asylbewerberleistungsgesetz trennen! Asylsuchende sollten für die Dauer ihres Verfahrens keine Geldleistungen mehr erhalten, sondern ausschließlich Sachleistungen.

Solange die Bundesregierung nicht bereit ist zu handeln, müssen die Leistungen für abgelehnte Asylbewerber ausgesetzt, Geldüberweisungen in ihre Herkunftsländer unverzüglich verboten und der Druck auf die Herkunftsländer durch die Aussetzung von Hilfsgeldern erhöht werden.

Länder wie Eritrea, die die Rückführung abgelehnter Asylbewerber aktiv verhindern, dürfen für ihr Verhalten nicht länger belohnt werden.”