Drei Punkte des Vorschlags
- Zweckgebundene EU-Mittel für Grenzinfrastruktur, Überwachungstechnik und die Ausrüstung der nationalen Grenzbehörden.
- Verbindliche Rücknahmevereinbarungen als Voraussetzung für Handels- und Entwicklungsabkommen.
- Verfahren zur Registrierung und Überprüfung außerhalb des Schengen-Gebiets vor der Einreise.
Wer die Freizügigkeit im Inneren bewahren will, muss die Grenzen nach außen hin schützen. Beides gehört zusammen.
Ko-Vorsitzende der ESN-Fraktion
Die Gruppe weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für Fragen des Aufenthaltsrechts und der Staatsangehörigkeit weiterhin bei den nationalen Parlamenten liegt. Sie lehnt eine Umverteilung von Asylsuchenden durch verbindliche Quoten ab; stattdessen sollten Mitgliedstaaten mit stark belasteten Außengrenzen operative und finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Vorschlag wird während der Sitzungswoche im Juni im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres erörtert. Das vollständige Dokument steht im Newsroom zum Download bereit; für weitere Fragen steht die Pressestelle der Fraktion zur Verfügung.