“Der EuGH hat Rückführungen in sogenannte sichere Herkunftsländer faktisch für unzulässig erklärt – sofern ein Migrant lediglich glaubhaft macht, dass er dort persönlich einer Bedrohung ausgesetzt ist. Dies ist ein rechtlicher Freibrief für den weiteren Aufenthalt illegaler Migranten. Wer so entscheidet, macht das Asylsystem letztendlich zu einer Einbahnstraße und entzieht den nationalen Asylbehörden ihre Befugnisse. Für uns in der AfD ist klar: Die Definition sicherer Herkunftsländer muss bei den Mitgliedstaaten liegen – nicht bei den EU-Richtern in Luxemburg!”