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EU-Gericht entzieht den Staaten Befugnisse – das Asylsystem wird zu einer Einbahnstraße!

Pressestelle der ESN-Fraktion · 1 Minute Lesezeit
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute die Anforderungen für die Einstufung sicherer Herkunftsländer erheblich verschärft. Staaten dürfen Länder nur dann als “sicher” einstufen, wenn sie die Quellen offenlegen, auf denen diese Einschätzung beruht, und sicherstellen, dass die gesamte Bevölkerung des betreffenden Landes tatsächlich ohne Gefahr dort leben kann. Mary Khan, Mitglied des Europäischen Parlaments für die ESN-Fraktion, erklärt:

“Der EuGH hat Rückführungen in sogenannte sichere Herkunftsländer faktisch für unzulässig erklärt – sofern ein Migrant lediglich glaubhaft macht, dass er dort persönlich einer Bedrohung ausgesetzt ist. Dies ist ein rechtlicher Freibrief für den weiteren Aufenthalt illegaler Migranten. Wer so entscheidet, macht das Asylsystem letztendlich zu einer Einbahnstraße und entzieht den nationalen Asylbehörden ihre Befugnisse. Für uns in der AfD ist klar: Die Definition sicherer Herkunftsländer muss bei den Mitgliedstaaten liegen – nicht bei den EU-Richtern in Luxemburg!”