Die AfD-Abgeordnete im Europäischen Parlament, Christine Anderson, erklärte:
“Unter dem Deckmantel des Kinderschutzes wird ein System etabliert, das es der Kommission künftig ermöglichen wird, Nutzer zur Offenlegung ihrer Identität zu zwingen, um Online-Dienste nutzen zu können. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz über digitale Dienste zeigen: Was als ‘freiwillig’ beginnt, wird schnell zu einer faktischen Nötigung.“.
Der Schutz von Kindern darf nicht als Vorwand dienen, um eine Infrastruktur aufzubauen, die die anonyme Nutzung des Internets untergräbt. Gibt man Brüssel einen Finger, nimmt es die ganze Hand.
Daher sind klare Grenzen erforderlich: keine obligatorische Altersüberprüfung, keine schrittweise Ausweitung allgemeiner Identifikationspflichten, keine indirekte Einführung einer Real-Name-Richtlinie und keine Verlagerung von Zuständigkeiten auf Kosten der Mitgliedstaaten.”
Mary Khan, AfD-Abgeordnete im Europäischen Parlament und Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), fügte hinzu:
“Die von der Kommission vorgestellte App zur Altersüberprüfung ist kein verhältnismäßiges Instrument zum Schutz von Kindern. Stattdessen schafft sie die technische Grundlage für weitere Kontrollmaßnahmen im Internet und beendet faktisch die anonyme Nutzung digitaler Dienste. Die Bürger haben bereits während der COVID-Pandemie erlebt, wie undemokratisch solche technischen Überprüfungsmaßnahmen eingesetzt werden können. Europa darf kein Überwachungsstaat werden!”